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IPPC Law Abmahnung für die MG Premium Ltd.

Die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH spricht Abmahnungen im Namen der MG Premium Ltd. wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) an Erotikfilmen aus.

Nach wie vor treffen zahlreiche Abmahnungen bei uns ein, die von der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausgesprochen werden, dessen Geschäftsführer der bereits in diesem Bereich bekannte Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist.

Mit der Abmahnung nach § 97a UrhG wird den Anschlussinhabern vorgeworfen, einen Pornofilm unberechtigt veröffentlicht bzw. verbreitet zu haben. Der Film soll also innerhalb einer Tauschbörse heruntergeladen worden sein. Die Ansprüche sind zu erfüllen, sofern eine tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, es also tatsächlich zu einem Download des Films kam. Andernfalls können die hervorgebrachten Ansprüche vollständig zurückgewiesen werden. Ob eine Haftung in Ihrem Fall besteht, ist stets aufgrund der Umstände des Einzelfalls zu ermitteln.

#in
short

1. Eine Reaktion auf eine IPPC Law Abmahnung ist zwingend erforderlich.

2. Eine Minderung der Forderung, insbesondere des Schadensersatzes und der Rechtsanwaltsgebühren ist stets möglich.

3. Nicht selten können die Zahlungsansprüche in Gänze zurückgewiesen werden.

4. Nutzen Sie unsere qualifizierte & kostenfreie Erstberatung.

IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung

Zuerst wird mit dem Ausspruch der Abmahnung aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die IPPC Law fordert weiterhin auf, einen Vergleichsentwurf zu unterzeichnen und eine Zahlung von insgesamt 947,60 Euro zu veranlassen. Erfüllen Sie keinen dieser Ansprüche bevor die Abmahnung keiner anwaltlichen Überprüfung unterzogen wurde.

Dringend davon abzuraten ist, entweder die der Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beiliegende Unterlassungserklärung oder aber den Vergleichsentwurf zu verwenden.

Eine Unterlassungserklärung muss nur dann abgegeben werden, sofern der Anschlussinhaber tatsächlich auch für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung haftet. Und auch in diesem Fall ist davon abzuraten, die der Abmahnung beigefügte Erklärung zu verwenden. Es empfiehlt sich auch nicht, irgendwelche Unterlassungserklärungen aus dem Internet zu verwenden. Eine Unterlassungserklärung Sie ausschließlich in modifizierter Form durch einen Anwalt anfertigen lassen, damit daraus keinen nachteiligen Konsequenzen resultieren.

Haftung des Anschlussinhabers

Ob eine Unterlassungserklärung gegenüber der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  abzugeben und eine Zahlung vorzunehmen ist, bestimmt sich – wie schon oben ausgeführt – nach den Umständen des Einzelfalls.

Urheberrechtsverletzung ist gegeben

Wurde die Urheberrechtsverletzung begangen, bestehen die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche dem Grunde nach.

In diesem Fall ist es notwendig, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Denn nur eine solche Erklärung in modifizierter Form ist auf das notwendigste begrenzt und verhindert die Anerkennung der Schuld. In diesem Zusammenhang ist auch eine Zahlung notwendig, die allerdings nicht in der geforderten Höhe erfolgen muss und auch ratenweise abgetragen werden kann. Weil wir erhebliche Einwände gegen die Abmahnung hervorbringen können, erreichen wir für unsere Mandanten bei nahezu jeder Abmahnung eine nicht unerhebliche Minderung der Ursprungsforderung.

Abmahnung von IPPC Law ist unberechtigt

Im Gegensatz dazu können die Ansprüche vollständig zurückgewiesen werden, sofern die Urheberrechtsverletzung nicht begangen wurde.

Es genügt allerdings nicht, einfach mitzuteilen, dass der der IPPC Law Abmahnung gegenständliche Film nicht heruntergeladen wurde. Vielmehr sind gezielte Einwände gegen die Abmahnung hervorzubringen. Solche gezielten Einwände ist in der Regel die Behauptung, dass für die Urheberrechtsverletzung eine andere Person in Betracht kommt, die den Internetanschluss ebenfalls genutzt hat.

Die Gerichte stellen sehr hohe Anforderungen die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist sehr umfassend. Aus diesem Grund sollte stets ein im Urheberrecht spezialisierter Anwalt mit der Bearbeitung eine Abmahnung der Kanzlei IPPC Law beauftragt werden. Nur ein solcher Anwalt kennt in der Regel die gezielten Einwände, die gegen die Abmahnung hervorzubringen sind.

Muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden?

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben, wird in der Regel stets von Ihnen erwartet, dass Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. In einer solchen Erklärung verpflichten Sie sich, die rechtsverletzende Handlung in Zukunft zu unterlassen und sich dazu zu verpflichten, keine ähnlichen Handlungen mehr zu begehen. Das Ziel einer solchen Erklärung ist es, zukünftige Verstöße zu vermeiden und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung eine rechtlich bindende Verpflichtung darstellt. Wenn Sie die Bedingungen der Erklärung nicht einhalten, können rechtliche Konsequenzen wie Strafen oder Schadensersatzforderungen folgen. Es ist daher wichtig, die Erklärung sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass Sie sie verstehen, bevor Sie sie unterschreiben.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie die Erklärung abgeben sollten oder nicht, ist es ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Konsequenzen der Abgabe einer Unterlassungserklärung zu verstehen und Ihnen dabei helfen, eine angemessene Antwort auf die Abmahnung zu finden.

Abmahnung IPPC Law

Haben Sie eine Abmahnung von IPPC Law erhalten, lassen Sie diese im Rahmen unsere kostenfreien Erstberatung prüfen. Unter Berücksichtigung der speziellen Gegeben in Ihrem Einzelfall versuchen wir, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Oberste Priorität dabei hat natürlich, die vollständige Abwehr der Ansprüche, sodass weder eine Zahlung an IPPC Law wegen der Abmahnung zu leisten, noch eine Unterlassungserklärung abzugeben ist. Unter dem Hervorbringen von zielgerichteten Einwänden ist diese Art der Verteidigung in einer Vielzahl der Abmahnung möglich. Mitzuempfindender Sie unsere Kostenfreie Erstberatung und profitieren Sie von eine individuellen Beratung und einem fairen Pauschalhonorar für die vollständige außergerichtliche Vertretung.