Zum Inhalt springen

Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte für Longchamps SAS

Die KLAKA Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Longchamps SAS aus Paris wegen des Vertriebs von bestimmten Handtaschen ab. Empfänger von Abmahnungen jeglicher Art sollten in einige Grundsätze beachten. Häufig lohnt es sich, sich gegen eine Abmahnung zu verteidigen.

Derzeit verschicken die KLAKA Rechtsanwälte mit Sitz in München Abmahnungen im Auftrag des französischen Unternehmens Longchamps SAS. Grund ist der angeblich unerlaubte Vertrieb von bestimmten Handtaschenmodellen in Deutschland. Wenn auch Sie eine solche oder ähnliche Abmahnung dieser Kanzlei  – sei es wegen des gleichen oder eines anderen Vorwurfs – erhalten haben, sollten Sie einige Grundsätze beachten.

Abmahnung durch KLAKA Rechtsanwälte für Longchamps SAS

Vor allem im Bereich des Wettbewerbs- und Markenrecht kommen Abmahnungen häufig zum Einsatz. Es handelt sich dabei um eine formale Aufforderung an den Adressaten, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Ziel ist es in aller Regel, rechtsverletzende Handlungen zu unterbinden. Für Rechteinhaber sind Abmahnungen aus verschiedenen Aspekten ein interessantes Werkzeug: So ist für eine Abmahnung die Einschaltung eines Richters nicht erforderlich und rechtliche Auseinandersetzungen können auf diese Weise oft schnell und effizient beigelegt werden.

Für Adressaten von Abmahnungen folgen hieraus aber auch erhebliche Nachteile: Weil der Weg über ein Gericht nicht erforderlich ist, sind die Forderungen der Rechteinhaber in manchen Fällen überzogen, teilweise sogar unbegründet.

Rechteinhaber verfolgen regelmäßig drei Forderungen

Der Rechteinhaber, im vorliegenden Fall die Longchamps SAS verlangt über die Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte von dem Empfänger zum einen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit soll verbindlich versichert werden, das vorgeworfene Verhalten nicht zu wiederholen. Im Falle einer Zuwiderhandlung muss eine Vertragsstrafe an den Rechteinhaber gezahlt werden. Für die Abgabe der Unterlassungserklärung setzen die KLAKA Rechtsanwälte dem Adressaten eine – häufig sehr kurze – Frist. Empfänger sollten sich durch die kurze Frist nicht verunsichern lassen und auf nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt die Longchamps SAS, vertreten durch die KLAKA Rechtsanwälte regelmäßig Schadensersatz für die vorgeworfene Rechtsverletzung. Eine Abmahnung ist häufig vor allem deshalb zumindest teilweise unberechtigt, weil der Rechteinhaber eine überhöhte Entschädigung verlangt. Empfänger sollten auf keinen Fall vorschnell zahlen. Lassen Sie die Abmahnung in jedem Fall von einem auf das Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.

Außerdem stellt der Rechteinhaber dem Adressaten meist die entstandenen Abmahnkosten in Rechnung. Hierzu zählen in erster Linie die Gebühren der beauftragten Rechtsanwälte. Auch hier gilt es, nicht voreilig zu zahlen. Ist die Abmahnung nicht oder nur teilweise berechtigt, sind auch die Abmahnkosten in der Regel nicht oder zumindest nicht in voller Höhe zu ersetzen.

Konkrete Ansprüche aus der Abmahnung

In einer uns zur Bearbeitung vorliegenden Abmahnung machen die KLAKA Rechtsanwälte im Namen der Longchamps SAS  Ansprüche wegen einer Geschmacksmusterverletzung an einer Tasche geltend. Auch hier fordern die Kanzlei zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Abgemahnte soll sich verpflichten, den Vertrieb von Handtaschen mit bestimmten Merkmalen zu unterlassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung soll der Abgemahnte innerhalb der Unterlassungserklärung zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,00 Euro versprechen.

Ferner enthält die Abmahnung auch die Aufforderung zur Erteilung von Auskünften über den Umfang der Rechtsverletzung. Es werden Angaben über den Erwerb der angebotenen Tasche, den Einkaufspreis und den Verkaufspreis gefordert. Zudem ist die Angabe der jeweiligen Mengen gefordert.

Ansprüche zum Schadensersatz oder zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten werden in der Abmahnung noch nicht geltend gemacht. Schadensersatzansprüche können regelmäßig erst berechnet werden, sofern die Auskunftsansprüche erfüllt wurden. Insofern ist große Vorsicht bei der Erfüllung der Auskunftsansprüche geboten. Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes ist stets die erteilte Auskunft.

Zusammen mit dem Schadensersatzanspruch erfolgt sodann die Geltendmachung der für den Ausspruch der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren. Für die Höhe der Rechtsanwaltskosten ist stets der Gegenstandswert der Angelegenheit ausschlaggebend. In wettbewerbsrechtliche und markenrechtlichen Angelegenheiten sind die Gegenstandswerte regelmäßig sehr hoch, sodass auch mit hohe Rechtsanwaltskosten von ca. 2.400,00 Euro bis hin zu 3.5000,00 Euro gerechnet werden muss.

Die Ansprüche sind natürlich zu zu erfüllen, sofern eine Haftung für die geltend gemachte Rechtsverletzung besteht.

Stammen die Waren von einem Großhändler, der diese als Originale verkauft hat, bestehen Regressansprüche gegenüber diesem Großhändler.

Das sollten Sie bei einer Abmahnung durch die
KLAKA Rechtsanwälte beachten

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung grundsätzlich nie, ohne sich zuvor rechtlichen Rat bei einem spezialisierten Rechtsanwalt eingeholt zu haben. Mit der Unterschrift gestehen Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung im Zweifel ein und haben später nur wenige bis gar keine Möglichkeiten, noch gegen die Abmahnung vorzugehen. Es kommt auch vor, dass die geltend gemachten Ansprüche gar nicht oder nur teilweise berechtigt sind. Deshalb empfiehlt es sich, jede Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.

Sie sollte auch den Zahlungsaufforderungen nicht ohne Rücksprache mit einem Anwalt nachkommen. Auch eine Zahlung könnte als Eingeständnis zu werten sein und im schlimmsten Fall dazu führen, dass Sie keine Chance mehr haben, sich gegen die geltend gemachten Ansprüche zu verteidigen.

Ein Abmahnschreiben einfach zu ignorieren ist nicht empfehlenswert. In diesem Fall hat der Abmahnende nämlich die Möglichkeit, vor Gericht gegen Sie eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Dann kommen zu den bereits hohen Kosten der Abmahnung  noch Prozessgebühren hinzu, die die Abmahnkosten nochmals übersteigen. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie sich vielmehr an einen auf das Markenrecht und den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um sich über Ihre Möglichkeiten beraten zu lassen.

Ebenfalls abzuraten ist davon, mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen. Die Kanzlei, die Sie abgemahnt hat, ist auf Abmahnungen spezialisiert. Ohne Abstimmung mit einem Anwalt haben Sie kaum Chancen auf eine Beilegung der Auseinandersetzung.

Nutzen Sie unser Beratungsangebot

Haben Sie eine Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte erhalten? Nutzen Sie das Beratungsangebot unserer Kanzlei. Senden Sie uns die Abmahnung und nutzen Sie die kostenfreie Erstberatung.

Neben der hier angesprochenen Abmahnung, vertreten die KLAKA Rechtsanwälte auch die BMW AG und sprechen für diese markenrechtliche Abmahnungen aus.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts