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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Bülte, Quick, Bergmann

Die Rechtsanwälte Bülte, Quick, Bergmann sprechen aktuell wettbewerbsrechtliche Abmahnung für die A1 Kontor Bramgau UG aus. Gegenstand der Abmahnung sind Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht durch Verkäufe auf der Plattform eBay. Es geht dabei vornehmlich um eine Widerrufsbelehrung, das Fehlen von Informationspflichten in Bezug auf das Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses und um den fehlenden Link zur OS-Streitbeilegungsplattform. Die Abmahnung enthält die Aufforderung eine Unterlassungserklärung abzugeben und Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 5.000,00 € zu zahlen. 

Gegenstand der Abmahnung von Bülte, Quick, Bergmann

Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht werden täglich vielfach ausgesprochen. Gegenstand einer nahezu jeden Abmahnung ist eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Der Link zur OS-Streitbeilegungsplattform befindet sich derzeit in nahezu jeder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Gerügt wird in den meisten fällen auch, dass Händler ihren gesetzlichen Informationspflichten nicht oder nicht in ausreichendem Umfang nachkommen. Als Unternehmer, der Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher über das Internet zum Verkauf anbietet, muss man eine Vielzahl von Informationspflichten erfüllen, die gesetzlich geregelt sind. Dazu zählen beispielsweise Informationen darüber, wie ein Vertragsverhältnis zu Stande kommt, in welcher Sprache ein Vertrag abgeschlossen wird, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird, etc. Darüber hinaus sind Informationen über das gesetzliche Gewährleistungsrecht erforderlich.

Nicht all diese Informationspflichten waren Gegenstand der Abmahnung der Kanzlei Bülte, Quick, Bergmann, begründen aber dennoch Wettbewerbsverstöße.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Fehlt einem Verkaufsangebot einer dieser Informationen, ist einen Wettbewerbsverstoß begründet. Aufgrund dieses Wettbewerbsverstoßes können Mitbewerber sodann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Rechtsanwalt aussprechen lassen.

Ziel einer solchen Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht ist es, eine außergerichtliche Einigung zu finden. In diesem Zusammenhang besteht die Gelegenheit, die Unterlassungsansprüche durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung zu erfüllen. Verweigert der Abgemahnt die Abgabe einer Unterlassungserklärung, obwohl die gerügten Rechtsverstöße bestehen, kommt es in aller Regel zur gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche im Rahmen eines einstweiligen Verfügung Verfahrens. In diesem Zusammenhang ist es daher dringend zu raten, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sofern die behaupteten Rechtsverstöße tatsächlich auch bestehen. Eine Überprüfung der erhaltenen Abmahnung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist daher unabdingbar.

Was wir für Sie tun können

Haben Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Bülte, Quick, Bergmann erhalten, senden Sie uns diese gerne zur kostenfreien Erstberatung. Wir prüfen die Abmahnung und zeigen Ihnen aufgrund der Umstände in dem konkreten Einzelfall die bestehenden Möglichkeiten auf. Sollten die geltend gemachten Rechtsverstöße bestehen, fertigen wir für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung, um eine gerichtliche Inanspruchnahme zu vermeiden. Darüber hinaus werden wir auf eine Minderung der geltend gemachten Rechtsanwaltskosten hinwirken.

Im Zusammenhang mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist es äußerst wichtig, dass die Verkaufsangebote an diese Erklärung und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst werden. Dies ist zwingend erforderlich, um einen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung zu vermeiden. Wir werden daher ihre aktuellen Angebote prüfen und Ihnen auch insofern Handlungsvorschläge unterbreiten. In aller Regel bedarf es einer Berichtigung bzw. Ergänzung der vorhandenen Rechtstexte. Sollte keine Widerrufsbelehrung, AGB oder Datenschutzerklärung vorhanden sein, erstellen wir diese Texte für Sie.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts