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Kanzlei Wrase · Hamburg HafenCity · Bundesweite Vertretung

Kanzlei Wrase Anwalt für Urheberrecht in Hamburg.

Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Persönliche Beratung und Vertretung für Privatpersonen, Kreative und Unternehmen.

Sie möchten Rechte durchsetzen, eine Abmahnung prüfen lassen oder Ihr Vorhaben rechtlich absichern? Kanzlei Wrase ordnet Ihr Anliegen ein und stimmt die nächsten Schritte mit Ihnen ab. Auch bei Fragen zu Datenschutz, künstlicher Intelligenz und IT-Verträgen.

Hamburg HafenCityAm Kaiserkai 69, 20457 Hamburg
Bundesweite VertretungFür Privatpersonen und Unternehmen
Abgestimmtes VorgehenPrüfung, Beratung und Vertretung

Rechtsgebiete

Recht für kreative Arbeit,
Kommunikation und Wettbewerb.

Ob Sie eigene Rechte schützen oder sich gegen geltend gemachte Ansprüche verteidigen möchten: Die rechtliche Einordnung beginnt bei Ihrem konkreten Sachverhalt. Wählen Sie den Bereich, der zu Ihrem Anliegen passt.

Anwalt für Urheberrecht

Kanzlei Wrase unterstützt Sie als Anwalt für Urheberrecht bei Fotos, Videos, Texten, Musik und Software. Bei einer Abmahnung werden der Vorwurf, die Nutzungsrechte, die Unterlassungserklärung und die Zahlungsforderung geprüft. Fotografen, Videografen und andere Rechteinhaber erhalten Unterstützung beim Vorgehen gegen unerlaubte Veröffentlichungen. Auch Lizenzverträge und die Nutzung von Inhalten auf Websites, in Shops und sozialen Medien gehören zur Beratung.

Anwalt für Urheberrecht →

Anwalt für Medienrecht

Als Anwalt für Medienrecht in Hamburg begleitet Kanzlei Wrase Konflikte um Veröffentlichungen, Äußerungen und Ihre Reputation. Dazu gehören Fragen des Persönlichkeitsrechts, der Bildveröffentlichung und der Berichterstattung in Presse und digitalen Medien. Die Prüfung berücksichtigt den konkreten Inhalt, den Zusammenhang und die Reichweite. Anschließend werden mögliche Schritte gegen die Veröffentlichung oder zur Verteidigung Ihrer Position abgestimmt.

Medienrechtliches Anliegen schildern →
  • Äußerungen und Veröffentlichungen prüfen
  • Persönlichkeitsrechtliche Interessen einordnen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Schritte abstimmen

Anwalt für Wettbewerbsrecht

Kanzlei Wrase berät als Anwalt für Wettbewerbsrecht zu Werbung, Onlineauftritten und Streitigkeiten mit Mitbewerbern. Bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung werden der beanstandete Auftritt, die Forderungen und eine verlangte Unterlassungserklärung geprüft. Unternehmen erhalten außerdem Unterstützung bei Rechtstexten für ihren Internetauftritt, etwa AGB, Impressum und Widerrufsbelehrung. Die Beratung richtet sich nach Ihrem Geschäftsmodell und der konkreten Wettbewerbssituation.

Anwalt für Wettbewerbsrecht →

Anwalt für Markenrecht

Als Anwalt für Markenrecht begleitet Kanzlei Wrase den Schutz und die Verwendung von Unternehmensnamen, Produktkennzeichen und Marken. Die Beratung umfasst Fragen zur Markenanmeldung, zu Nutzungsrechten und zu Konflikten mit anderen Kennzeichen. Bei einer Markenabmahnung werden die geltend gemachten Rechte, Ihre konkrete Nutzung, die Unterlassungsforderung und mögliche Zahlungsansprüche geprüft. Ebenso können eigene Kennzeichenrechte außergerichtlich und gerichtlich verfolgt werden.

Anwalt für Markenrecht →

Datenschutzrecht in Hamburg

Kanzlei Wrase berät im Datenschutzrecht zu DSGVO und BDSG, zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen sowie zu Auskunfts- und Löschungsanfragen. Bei Datenpannen, Beschwerden oder geltend gemachten Schadensersatzansprüchen wird der konkrete Verarbeitungsvorgang geprüft. Auch Datenschutzhinweise und vertragliche Zuständigkeiten gehören zur Beratung. Als Anwalt für Datenschutz in Hamburg unterstützt die Kanzlei Unternehmen und Privatpersonen bundesweit.

Beratung im Datenschutzrecht →

IT-Recht, Internetrecht und KI

IT-Recht und Internetrecht betreffen digitale Angebote, Software, Plattformen und die zugehörigen Verträge. Kanzlei Wrase unterstützt bei Software- und Lizenzverträgen, Nutzungsrechten, Leistungsbeschreibungen sowie Konflikten aus IT-Projekten. Im AI/KI-Recht werden die rechtlichen Fragen des Einsatzes künstlicher Intelligenz eingeordnet, insbesondere zu geschützten Inhalten, Daten und Verantwortlichkeiten. Die Beratung verbindet Ihr Vorhaben mit einer nachvollziehbaren vertraglichen Gestaltung.

IT- und Internetrecht →

Ihr Anliegen

Was möchten Sie klären?

Abmahnung oder Forderung erhalten

Sichern Sie das vollständige Schreiben und die Anlagen. Nennen Sie die gesetzte Frist und teilen Sie mit, ob Sie bereits geantwortet, gezahlt oder eine Erklärung unterschrieben haben. Die Kanzlei prüft den Vorgang und stimmt eine passende Reaktion mit Ihnen ab.

Orientierung bei einer Abmahnung →

Eigene Rechte durchsetzen

Ihre Fotos werden verwendet, eine Marke wird angegriffen oder eine Veröffentlichung betrifft Ihre Interessen? Stellen Sie die verfügbaren Belege zusammen. Die Prüfung berücksichtigt Ihre Rechtsposition, die beanstandete Handlung und Ihr Ziel.

Rechtsverletzung prüfen lassen →

Vorhaben rechtlich absichern

Sie planen einen neuen Onlineauftritt, eine Zusammenarbeit oder die Nutzung digitaler Inhalte? Eine frühzeitige Beratung hilft, rechtliche Fragen und vertragliche Zuständigkeiten zu ordnen. Die benötigten Unterlagen und den Umfang der Beratung stimmt die Kanzlei mit Ihnen ab.

Beratungsbedarf besprechen →

Direkt zu Ihrem Thema

Konkrete Fragen.
Passende Unterstützung.

Sie haben eine Abmahnung erhalten oder möchten eigene Rechte durchsetzen? Die folgenden Seiten erläutern typische Anliegen und die nächsten Schritte.

Zusammenarbeit

Von der ersten Einordnung
zum abgestimmten Vorgehen.

  1. Anliegen schildern

    Beschreiben Sie den Sachverhalt, Ihr Ziel und laufende Fristen. Unterlagen können Sie per E-Mail übersenden. Der erste Kontakt und eine erste Einschätzung sind kostenfrei.

  2. Umfang und Kosten klären

    Vor einer Beauftragung werden die erforderlichen Leistungen, die Vergütung und die Übernahme des Mandats abgestimmt. So wissen Sie, welche Schritte die Kanzlei für Sie übernehmen soll.

  3. Interessen vertreten

    Nach der vereinbarten Übernahme prüft Kanzlei Wrase die Unterlagen und verfolgt die abgestimmten Schritte. Je nach Anliegen umfasst dies Beratung, außergerichtliche Korrespondenz oder gerichtliche Vertretung.

Kanzlei in Hamburg · Bundesweit für Sie tätig

Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Björn Wrase.

Rechtsanwalt Björn Wrase

Kanzlei Wrase

Die Kanzlei in der Hamburger HafenCity berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht sowie Fragen des Datenschutzes und des AI/KI- und IT-Rechts.

Für Ihr Anliegen werden die tatsächlichen Umstände, Ihre Ziele und die vorhandenen Unterlagen zusammengeführt. Die Zusammenarbeit und die nächsten Schritte werden konkret mit Ihnen abgestimmt.

Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg
040 228 682 10 · mail@lawst.de

Ein Blick auf die Hamburger HafenCity. Video © daynightphotography · Urheber des Videos

Mandantenbewertungen

Erfahrungen mit Kanzlei Wrase.

Die eingebundenen Bewertungsprofile bieten einen Einblick in veröffentlichte Rückmeldungen. Externe Inhalte können abhängig von Ihren Privatsphäre-Einstellungen blockiert sein. Telefon, E-Mail und das Anfrageformular stehen Ihnen unabhängig davon zur Verfügung.

Gut zu wissen

Ihre Fragen zur Zusammenarbeit.

Ist ein Termin in Hamburg erforderlich?

Die Kanzlei sitzt in der Hamburger HafenCity und vertritt Mandanten bundesweit. Sie können Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Formular schildern. Ob ein persönlicher Termin sinnvoll ist, wird anhand Ihres Falls abgestimmt.

Ist die Ersteinschätzung kostenfrei?

Der erste Kontakt und eine erste Einschätzung Ihres Anliegens sind kostenfrei. Umfang und Vergütung einer anschließenden Beauftragung werden vorab mit Ihnen geklärt.

Welche Unterlagen helfen bei einer Abmahnung?

Hilfreich sind die vollständige Abmahnung mit Anlagen, die gesetzte Frist und vorhandene Verträge oder Lizenznachweise. Teilen Sie auch mit, ob Sie bereits geantwortet, gezahlt oder eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. Unterlagen können Sie per E-Mail übersenden.

Was gilt bei einer kurzen Frist?

Nennen Sie die Frist bereits bei der Kontaktaufnahme und rufen Sie bei unmittelbar bevorstehendem Ablauf zusätzlich an. Eine Anfrage allein wahrt keine Frist und begründet noch keine Mandatsübernahme.

Ihr Anliegen · Ihre Unterlagen · Ihr nächster Schritt

Lassen Sie uns Ihr Anliegen einordnen.

Schildern Sie kurz, worum es geht und welches Ziel Sie verfolgen. Kanzlei Wrase klärt mit Ihnen die mögliche Unterstützung und die Bedingungen einer Beauftragung.

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