Die CBH Rechtsanwälte sprechen urheberrechtliche Abmahnungen für die Motion E-Commerce GmbH aus. Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten, lassen Sie sich im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Uns liegen derzeit mehrere Abmahnungen zur Bearbeitung vor. Lassen auch Sie sich zielgerichtet von uns beraten und vertreten.
Grund der Abmahnung der CBH Rechtsanwälte
Die Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte sind meist an private Verkäufer gerichtet, die auf eBay.de Kleidungsstücke verkaufen wollen. Wie in nahezu jeder Auktion, wurde auch in diesem Fall Bilder eingefügt, um den Artikel besser zu beschreiben. Die Bilder wurden dabei allerdings aus dem Internet entnommen, ohne eine Berechtigung des Rechteinhabers einzuholen. Rechteinhaber ist in diesen Fällen die Motion E-Commerce GmbH.
Auf diese Art und Weise werden tägliche hunderte Urheberrechtsverletzungen begangen. Für Auktionen oder sonstige Dinge im Netz benötigt man ein Foto, dass durch eine Suche bei Google schnell gefunden ist. Mit zwei/drei Klicks ist das Foto schließlich kopiert und in die eigene Auktion oder auf der eigenen Website eingefügt. Vielen Personen ist dabei nicht bewusst, dass Bilder nur für eigene Zwecke genutzt werden können, wenn eine Lizenz erworben wurden. Der Rechteinhaber des jeweiligen Fotos muss also in die Verwendung oder Veröffentlichung des Bildes einwilligen. Dies ist der Fall, wenn gerade für diesen Zweck eine Zahlung geleistet wurde.
Wurde also keine Lizenz erworben und hat der Rechteinhaber in die Verwendung für die geplante Auktion nicht eingewilligt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. So liegt der Sachverhalt auch in den Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte, die die Motion E-Commerce GmbH hat aussprechen lassen.
Folgen der Abmahnung der Motion E-Commerce GmbH
Ist eine Urheberrechtsverletzung gegeben und eine Abmahnung durch die CBH Rechtsanwälte ausgesprochen, kann der Rechteinhaber diverse Ansprüche geltend machen. Dazu gehört eine Unterlassungserklärung, ein Auskunftsanspruch und Zahlungsansprüche.
1. Unterlassungsanspruch
Durch die Unterlassungserklärung sollen schließlich weitere Urheberrechtsverletzungen vermieden werden. Diese beinhaltet nämlich eine Vertragsstrafe für den Fall, dass es zu wiederholten Urheberrechtsverletzungen kommt.
2. Auskunftsanspruch und Schadensersatz der Motion E-Commerce GmbH
Mit dem Auskunftsanspruch soll festgestellt werden, über welchen Zeitraum das Bild online war. Diese Information ist maßgeblich für die Höhe des Schadensersatzes.
Die Motion E-Commerce ist berechtigt Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung des Bildes zu verlangen. Wie bereits ausgeführt, hängt die Höhe des Schadensersatzes von der Dauer der Nutzung des Bildes ab.
In der Abmahnung erfolgt aus diesem Grund noch kein konkrete Benennung eines Schadens. Erst im Nachgang und nach der Erfüllung der Auskunftsansprüche kann dieser schließlich durch die CBH Rechtsanwälte beziffert werden. In aller Regel ist der in Ansatz gebrachte Schadensersatz dabei zu hoch. Gerade gegenüber Verbrauchern sind die vielfach zitierten MFM-Empfehlungen gerade nicht anwendbar. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die CBH Rechtsanwälte durchaus zu einer vergleichsweisen Einigung bereit sind.
3. Rechtsanwaltsgebühren der CBH Rechtsanwälte
Schließlich besteht bei einer Urheberrechtsverletzung die Verpflichtung, Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen. Nach der Vorschrift des § 97a Abs. 3 UrhG ist der Streitwert auf 1.000,00 € begrenzt, wenn die Rechtsverletzung durch einen Verbraucher begangen wurde. Die Gebühren berechnen sich demnach auf einen Betrag von 147,56 €. Ist eine nicht rein private Nutzung gegeben, belaufen sich die geltend gemachten Gebühren auf einen wesentlich höheren Betrag.
Abmahnung wegen unberechtigter Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbildwerke
Sofern Sie auch eine solche urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, lassen Sie diese prüfen. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Wir konnten beispielsweise bisher stets eine einvernehmliche Einigung mit der Kanzlei CBH Rechtsanwälte erzielen. Eine Reduzierung dieser Beträge auf ein angemessenes Maß ist daher stets möglich.
Vorsicht vor Vertragsstrafe durch CBH Rechtsanwälte
Aus mindestens einem Fall ist uns bekannt, dass die Motion E-Commerce GmbH die abgegebenen Unterlassungserklärungen überwacht. Werden die Fotos nach der Abgabe der Unterlassungserklärung nochmals verwendet oder aus beispielsweise abgelaufenen Auktionen bei eBay nicht entfernt, droht die Geltendmachung von sehr hohen Forderungen (Vertragsstrafen) durch die CBH Rechtsanwälte. In einem aktuellen Fall wird beispielsweise ein wiederholter Verstoß behauptet, aufgrund dessen schließlich eine Vertragsstrafen von 3.000,00 € und die Abgabe einer weiteren Unterlassungserklärung gefordert wird.
Es ist demnach sehr wichtig, dass eine vollständige und unwiderrufliche Entfernung der Fotos an sämtlichen Stellen erfolgt.
Soforthilfe &
kostenfreie Erstberatung
Senden Sie uns die streitgegenständlichen Dokumente vorerst zur Prüfung. Wir melden uns anschließend umgehend und zeigen auf, was zu tun ist. Bis dahin beachten Sie schließlich bitte die folgenden Empfehlungen:
– Nehmen Sie also keinen Kontakt zur Gegenseite auf.– Im übrigen keine Unterlassungserklärung abgeben,
– Leisten Sie keine Zahlungen, und
– Reagieren Sie in jedem Fall innerhalb der Fristen,
– Lassen Sie die Dokumente prüfen, und
– Nutzen Sie schließlich unsere kostenfreie Erstberatung.
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