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Abmahnung wegen Bild erhalten – So reagieren Sie richtig

Wenn Sie eine Abmahnung Bild erhalten, ist es besonders wichtig, dass Sie besonnen und strategisch handeln. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie typische Fehler vermeiden und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen. Mit dem richtigen Vorgehen und einer professionellen Einschätzung lassen sich nicht nur hohe Kosten vermeiden, sondern auch rechtliche Nachteile effektiv abwenden.

Häufig gestellte Fragen zur Abmahnung wegen Bildnutzung

Muss ich auf eine Abmahnung reagieren?

Ja, unbedingt. Wenn Sie eine Abmahnung ignorieren, drohen gerichtliche Schritte wie eine einstweilige Verfügung oder Klage. Sie sollten daher stets fristgerecht und rechtlich fundiert reagieren.

Ist die Unterlassungserklärung verpflichtend?

Nein, Sie müssen die mitgesendete Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen. Lassen Sie diese unbedingt von einem Anwalt prüfen und gegebenenfalls individuell anpassen.

Wie hoch sind die geforderten Beträge bei einer Abmahnung?

Die geforderten Summen liegen häufig zwischen 500 und 1.500 Euro. Hinzu kommen Anwaltskosten, die sich nach dem Streitwert berechnen und schnell mehrere Hundert Euro betragen können.

Kann ich die Abmahnung abwehren oder reduzieren?

Ja. In vielen Fällen lassen sich die Forderungen durch eine fundierte juristische Prüfung reduzieren oder sogar ganz abwehren. Das hängt jedoch vom Einzelfall ab.

Was ist eine Abmahnung im Bildrecht?

Eine Abmahnung im Bildrecht ist grundsätzlich eine formale Aufforderung, eine angebliche Urheberrechtsverletzung sofort zu beenden. Dabei wirft der Abmahner dem Betroffenen in der Regel vor, ein geschütztes Bild ohne gültige Lizenz verwendet zu haben. Solche Abmahnungen sprechen häufig auf Urheberrecht spezialisierte Kanzleien im Auftrag von Fotografen, Bildagenturen oder Rechteinhabern aus.

Typische Forderungen, die in einer Abmahnung enthalten sind:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung von Schadensersatz (oft basierend auf der MFM-Tabelle),
  • Erstattung der Anwaltskosten des Rechteinhabers.

Wer mahnt ab und warum?

Hinter einer Abmahnung stehen in vielen Fällen professionelle Rechteinhaber oder darauf spezialisierte Kanzleien. Bekannte Namen sind unter anderem Waldorf Frommer, Image Law oder die Kanzlei Fromm. Diese vertreten regelmäßig Mandanten, deren Urheberrechte mutmaßlich verletzt wurden. Ziel solcher Abmahnungen ist nicht allein die Unterlassung der Nutzung, sondern insbesondere auch die Zahlung eines Schadensersatzes sowie der angefallenen Anwaltskosten.

Im Fokus solcher Abmahnungen stehen vor allem:

  • Webseiten, die vermeintlich lizenzfreie oder falsch gekennzeichnete CC-Bilder verwenden,
  • Firmenblogs und Social-Media-Profile,
  • Online-Shops mit nicht autorisierten Produktbildern.

Muss ich auf eine Abmahnung reagieren?

Ja, unbedingt. Ein Ignorieren der Abmahnung kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Es drohen unter anderem einstweilige Verfügungen oder sogar gerichtliche Klagen. Obwohl die gesetzten Fristen oft sehr kurz ausfallen, sollten Sie keinesfalls unüberlegt handeln oder vorschnell reagieren.

Handeln Sie stattdessen überlegt und strukturiert:

  • Lassen Sie den Vorwurf umgehend durch einen Anwalt prüfen,
  • Prüfen Sie, ob die Bildnutzung wirklich unberechtigt war,
  • Überlegen Sie, ob die geforderten Beträge gerechtfertigt erscheinen,
  • Ergreifen Sie rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen mit juristischer Begleitung.

Unterlassungserklärung: Ja oder nein?

Die Unterlassungserklärung ist zweifellos ein besonders kritischer Bestandteil jeder Abmahnung. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich dauerhaft, das beanstandete Bild künftig nicht mehr zu verwenden. Bei einem künftigen Verstoß droht eine empfindliche Vertragsstrafe, die erheblich ins Gewicht fallen kann.

Weil Standardtexte häufig einseitig zugunsten des Rechteinhabers formuliert sind, sollten Sie niemals ungeprüft unterzeichnen. Eine individuell modifizierte Unterlassungserklärung, die durch einen spezialisierten Anwalt erstellt wird, kann Ihre Rechtsposition wesentlich verbessern und Risiken nachhaltig reduzieren.

Schadensersatz und Kosten

Der geforderte Schadensersatz orientiert sich in der Regel an der sogenannten MFM-Tabelle. Diese legt marktübliche Lizenzgebühren für unterschiedliche Bildverwendungen fest. Darüber hinaus kann ein zusätzlicher Aufschlag erhoben werden, wenn beispielsweise die Urheberangabe fehlt oder bewusst entfernt wurde.

In zahlreichen Fällen verlangen die abmahnenden Kanzleien hohe Pauschalbeträge: Zwischen 500 und 1.500 Euro für die Nutzung eines einzelnen Bildes sind keine Seltenheit. Hinzu kommen regelmäßig die Rechtsanwaltskosten, die sich nach dem Streitwert richten. Dieser liegt im Urheberrecht erfahrungsgemäß zwischen 3.000 und 6.000 Euro.

Durch eine fundierte rechtliche Prüfung lassen sich die Forderungen jedoch oft erheblich reduzieren. In bestimmten Konstellationen ist sogar eine vollständige Abwehr der Abmahnung möglich.

So verhalten Sie sich richtig:

  1. Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie keinesfalls überstürzt.
  2. Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung.
  3. Beachten Sie die gesetzten Fristen und reagieren Sie rechtzeitig.
  4. Ziehen Sie frühzeitig einen Anwalt für Urheberrecht hinzu.

Mit einer durchdachten Strategie und professioneller Unterstützung lassen sich viele Risiken vermeiden und unnötige Kosten deutlich senken.

Fazit: Abmahnung Bild erhalten – Jetzt handeln!

Wer eine Abmahnung wegen der Nutzung eines Bildes erhält, sollte umsichtig, aber entschlossen reagieren. Es empfiehlt sich, die rechtliche Situation sorgfältig zu analysieren und alle vorhandenen Optionen umfassend zu prüfen. Die Kanzlei Wrase unterstützt Sie deutschlandweit bei der rechtssicheren und effizienten Reaktion auf Bild-Abmahnungen.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Gemeinsam entwickeln wir eine individuell auf Ihren Fall abgestimmte Strategie.

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Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Hochspezialisiert im gewerblichen Rechtsschutz. Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & IT-Recht, Medienrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie Datenschutz.Autorenbeiträge anzeigen