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Abmahnung Bilderklau – Anwalt hilft

Als Fotograf investieren Sie Zeit, Geld und Kreativität in Ihre Arbeit. Umso ärgerlicher ist es, wenn Ihre Fotos ohne Einwilligung im Internet auftauchen. Immer häufiger kommt es vor, dass Bilder ohne Lizenz auf Webseiten, in sozialen Netzwerken oder in Onlineshops verwendet werden. In solchen Fällen handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung – und Sie haben das Recht, dagegen vorzugehen.

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Bild geklaut wurde oder jemand ein Foto unerlaubt verwendet, sollten Sie schnell handeln. In meiner Kanzlei berate ich Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und übernehme die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Als Anwalt für Urheberrecht unterstütze ich Sie bundesweit bei der rechtssicheren Abmahnung und Geltendmachung von Schadensersatz.

Was bedeutet eine unerlaubte Bildverwendung rechtlich?

Jedes Foto ist nach dem Urheberrechtsgesetz automatisch geschützt. Der Schutz entsteht mit der Schaffung des Werks – eine Registrierung ist nicht erforderlich. Wer ein fremdes Foto ohne Zustimmung des Urhebers nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung.

Eine Nutzung ohne Lizenz oder Quellenangabe ist ein klarer Verstoß gegen Ihr Urheberrecht. Als Rechteinhaber haben Sie Anspruch auf:

  • Unterlassung der weiteren Nutzung,
  • Beseitigung der Verletzung,
  • Auskunft über Art, Dauer und Umfang der Bildverwendung,
  • Schadensersatz,
  • Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung.

Diese Ansprüche lassen sich in der Regel mit einer professionell formulierten Abmahnung geltend machen. In vielen Fällen genügt die Abmahnung, um die Sache außergerichtlich zu regeln.

Wie Sie reagieren sollten, wenn Ihr Bild geklaut wurde.

Wenn Sie feststellen, dass ein Dritter Ihr Foto ohne Ihre Einwilligung nutzt, sollten Sie folgende Schritte einleiten:

  1. Sichern Sie Beweise – z. B. durch Screenshots, Aufzeichnung der URL, Erfassung des Veröffentlichungsdatums, ggf. auch mit Zeitstempel (z. B. über archive.org).
  2. Dokumentieren Sie Ihre Urheberschaft, etwa durch Metadaten, Originaldateien, Veröffentlichungsnachweise oder Verträge mit Bildagenturen.
  3. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Urheberrecht, der Ihren Fall prüft und Ihre Rechte konsequent durchsetzt.

Eine voreilige Kontaktaufnahme mit dem Verletzer kann rechtlich nachteilig sein. Verzichten Sie auf eigenhändige Forderungsschreiben. Diese könnten im Streitfall gegen Sie verwendet werden.

Fallbeispiel aus der Praxis

Ein freiberuflicher Fotograf stellte fest, dass eines seiner Bilder ohne Lizenz auf der Startseite eines bekannten Onlineshops verwendet wurde. Das Bild war nicht lizenziert, keine Urhebernennung war erfolgt. Der Fotograf dokumentierte die Nutzung und kontaktierte unsere Kanzlei.

Wir stellten fest, dass das Bild bereits seit über sechs Monaten verwendet wurde. Auf Basis der MFM-Tabelle berechneten wir die Lizenzgebühr rückwirkend, einschließlich eines 100%-Zuschlags wegen fehlender Urhebernennung. Die Gegenseite zahlte die volle Summe und unterzeichnete die Unterlassungserklärung – ohne Gerichtsverfahren.

Was ist eine Abmahnung und wann ist sie sinnvoll?

Was ist eine Abmahnung und wann ist sie sinnvoll?

Eine Abmahnung stellt ein klares und rechtsverbindliches Signal dar. Sie zeigt dem Rechtsverletzer unmissverständlich, dass Sie die unerlaubte Nutzung Ihres Bildes nicht dulden. Gleichzeitig fordern Sie ihn auf, dieses Verhalten zu beenden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Im Urheberrecht bildet die Abmahnung regelmäßig den ersten Schritt zur Durchsetzung Ihrer Rechte. Sie erspart Ihnen häufig ein gerichtliches Verfahren und schützt Ihre Ansprüche dauerhaft. Sie ermöglicht es, Verstöße effektiv und schnell zu klären – ohne unnötige Kosten oder langwierige Prozesse.


Wann eignet sich eine Abmahnung?

Eine Abmahnung eignet sich in nahezu allen Fällen, in denen ein Dritter Ihre Bildrechte verletzt. Wenn eine Person Ihr Foto auf einer Website, in sozialen Medien oder auf einem Werbeplakat verwendet, ohne eine gültige Lizenz zu besitzen, liegt eine klare Urheberrechtsverletzung vor.

Ebenso rechtfertigt ein fehlender Urhebervermerk den Ausspruch einer Abmahnung. Verwenden Dritte Ihr Werk verändert oder verfälscht, ohne dass Sie zugestimmt haben, verletzt dies Ihre Urheberpersönlichkeitsrechte. In allen genannten Situationen sollten Sie zügig handeln, um Ihre Rechte zu sichern und Beweise nicht zu verlieren.

Da § 97a UrhG eine vorherige Abmahnung ausdrücklich vorsieht, erfüllen Sie mit einer professionellen Abmahnung nicht nur eine rechtliche Pflicht – Sie eröffnen sich zugleich die Möglichkeit, den vollständigen Ersatz Ihrer Anwaltskosten zu fordern.


Wie gestalte ich eine wirksame Abmahnung?

Sie müssen die Rechtsverletzung exakt beschreiben. Das Abmahnschreiben sollte nachvollziehbar erklären, welches Bild betroffen ist, wo der Verstoß stattfindet und weshalb keine gültige Nutzungsvereinbarung besteht.

Zudem sollte die Abmahnung eine klare Frist enthalten. Innerhalb dieser Frist soll der Verletzer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Ergänzend fordern Sie Schadensersatz sowie die Erstattung Ihrer Rechtsanwaltskosten.

Sie sollten bei der Formulierung auf rechtssichere Sprache achten. Fehlerhafte oder zu aggressive Formulierungen gefährden nicht nur Ihre Ansprüche, sondern können auch Gegenforderungen nach sich ziehen.


Warum sollten Sie einen Anwalt beauftragen?

Wenn Sie Ihre Abmahnung selbst erstellen, setzen Sie sich dem Risiko aus, dass der Inhalt nicht alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. In der Folge kann die Gegenseite Ihre Abmahnung zurückweisen oder mit einer eigenen Klage reagieren.

Ich prüfe Ihren Fall sorgfältig, bevor ich eine Abmahnung versende. Dabei ermittle ich den konkreten Schadensersatz auf Grundlage anerkannter Berechnungsmodelle (z. B. MFM). Anschließend formuliere ich die Abmahnung in Ihrem Namen und sichere ihre rechtskonforme Zustellung.

Ich nehme für Sie Kontakt zur Gegenseite auf, übernehme die gesamte Kommunikation und begleite Sie auch dann weiter, wenn der Verletzer nicht reagiert oder eine gerichtliche Klärung notwendig wird.


Welche Vorteile bietet die Abmahnung durch meine Kanzlei?

Sie erhalten eine rechtssichere, durchsetzbare Lösung. Ich reagiere auf Verstöße zügig und zielgerichtet. Ich kläre die Gegenseite über die bestehende Rechtslage auf und verlange die sofortige Unterlassung der Nutzung.

Darüber hinaus fordere ich Schadensersatz und Auskunft. Ich lasse die Fristen überwachen und halte den Druck aufrecht, bis Ihre Ansprüche vollständig erfüllt sind. Mein Ziel besteht darin, Ihre Rechte wirksam und effizient durchzusetzen – und zwar ohne unnötige Eskalation.


Fazit

Mit einer Abmahnung reagieren Sie professionell auf die unerlaubte Nutzung Ihrer Bilder. Sie zeigen klare Kante, sichern Ihre Rechte und erreichen meist ohne Gerichtsverfahren eine rechtlich verbindliche Lösung.

Ich biete Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an und kläre, ob sich eine Abmahnung in Ihrem Fall eignet. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, übernehme ich die vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche – rechtlich fundiert, konsequent und persönlic dass Sie Ihre Rechte ernst nehmen – und bereit sind, sie auch gerichtlich durchzusetzen.

Schadensersatz bei unerlaubter Bildnutzung

Wenn eine andere Person Ihr Bild ohne Ihre Zustimmung verwendet, entsteht Ihnen ein wirtschaftlicher Schaden. Sie verlieren nicht nur die Kontrolle über Ihr Werk, sondern auch die Möglichkeit, das Bild selbst zu vermarkten. Als Fotograf oder Rechteinhaber dürfen Sie in diesem Fall Schadensersatz verlangen. Sie stützen sich dabei auf § 97 UrhG, der Ihnen einen umfassenden Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens einräumt.

Um den Schadensersatz zu berechnen, ziehen Gerichte und Kanzleien regelmäßig die sogenannten MFM-Tarife(Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) heran. Diese Tabelle liefert marktübliche Honorare für Bildnutzungen – gestaffelt nach Art, Umfang und Medium der Nutzung.

Nutzt ein Unternehmen Ihr Bild beispielsweise für die Startseite eines Onlineshops über mehrere Monate hinweg, berechnet sich die Lizenzgebühr nach dem jeweiligen Zeitraum und der medialen Reichweite. Hinzu kommt ein Zuschlag, wenn der Nutzer Ihren Namen nicht nennt oder das Bild verändert. Gerichte erkennen Zuschläge in Höhe von 100 % oder mehr regelmäßig an.


Beispiele aus der anwaltlichen Praxis

Ein regionales Möbelhaus übernahm ohne Lizenz ein stimmungsvolles Interieur-Foto aus einem privaten Fotoblog. Es setzte das Bild auf die Startseite seines Webshops ein und nutzte es zudem für einen Werbeflyer. Mein Mandant dokumentierte die Bildquelle und überließ mir die Fallbearbeitung. Ich setzte eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 1.800 Euro durch – bestehend aus Lizenzgebühr, Zuschlag und Anwaltskosten.

In einem anderen Fall entdeckte ein Architekturfotograf sein professionell aufgenommenes Luftbild auf einem kommunalen Internetportal. Die Stadtverwaltung hatte das Foto offenbar aus Google übernommen – ohne Erlaubnis. Die Reichweite betrug mehrere zehntausend Aufrufe pro Monat. Ich forderte im Namen meines Mandanten eine marktgerechte Vergütung und klärte die Verantwortlichen sachlich, aber deutlich auf. Die Behörde zahlte den geforderten Betrag in Höhe von 950 Euro und gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.

Ein drittes Beispiel betrifft eine Agentur, die das Werk eines Hobbyfotografen in einem Kundenprojekt verwendete. Das Bild tauchte auf mehreren Unterseiten einer Unternehmenswebsite auf – ebenfalls ohne jegliche Lizenz. Ich bewertete die Nutzung, prüfte die Metadaten und erstellte eine rechtlich einwandfreie Forderung. Die Agentur beglich den Schaden in voller Höhe und ergänzte anschließend eine Lizenzvereinbarung für weitere Bilder.


Was beeinflusst die Höhe des Schadensersatzes?

Die Höhe hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wo erschien das Bild (z. B. Startseite, Social Media, Print)?
  • Wie lange bestand die Nutzung?
  • Welche Reichweite erzielte der veröffentlichte Inhalt?
  • Handelte der Verletzer fahrlässig oder vorsätzlich?
  • Wurde der Urheber genannt oder nicht?
  • Wurde das Bild bearbeitet oder entfremdet?

Je mehr Umstände gegen den Nutzer sprechen, desto höher fällt der Schadensersatz aus. Auch Wiederholungsgefahr und gewerblicher Einsatz wirken sich negativ auf die Bewertung aus.


Warum Sie den Schaden durch einen Anwalt berechnen lassen sollten

Ich ermittle den Wert Ihrer Bildnutzung individuell, nachvollziehbar und rechtssicher. Sie erhalten eine fundierte Kalkulation, die sich an gängigen Rechtsprechungen orientiert. Dadurch erhöhen Sie Ihre Chancen, dass der Gegner zahlt – ohne gerichtliche Auseinandersetzung.

Zudem wahre ich den nötigen Ton: sachlich, bestimmt und professionell. So vermeiden wir Eskalationen und erreichen in vielen Fällen eine schnelle Einigung.

Wie ein Anwalt Ihre Rechte effektiv durchsetzt

Die rechtliche Durchsetzung Ihrer Bildrechte sollte konsequent, aber professionell erfolgen. Als Anwalt übernehme ich für Sie:

  • Die rechtliche Prüfung der Urheberrechtsverletzung,
  • Die Formulierung einer wirksamen Abmahnung,
  • Die Geltendmachung von Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft,
  • Die Kommunikation mit der Gegenseite,
  • Falls erforderlich: die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Ich vertrete Sie bundesweit – effizient, erfahren und lösungsorientiert.

Checkliste: Vorgehen bei Bilddiebstahl

✅ Bildfund im Internet dokumentieren
✅ Screenshot + URL + Datum sichern
✅ Eigene Rechte belegen (Originaldatei, Metadaten, Webseite)
✅ Kein Kontakt zum Verletzer ohne anwaltlichen Rat
✅ Anwalt für Urheberrecht beauftragen
✅ Erfolgsaussichten prüfen lassen
✅ Abmahnung erstellen und versenden lassen

Häufige Fragen (FAQ)

Ist eine Quellenangabe ausreichend?

Nein. Auch wenn Ihr Name genannt wird, ist die Nutzung ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung rechtswidrig. Eine Quellenangabe ersetzt keine Lizenz.


Was kostet ein Anwalt für Urheberrecht?

Die Gebühren richten sich nach dem sogenannten Streitwert. Bei einer berechtigten Abmahnung ist der Verletzer verpflichtet, die Kosten des Anwalts vollständig zu erstatten. Die Erstberatung in meiner Kanzlei ist für Sie kostenfrei.


Kann ich selbst abmahnen?

Rein theoretisch ja, praktisch jedoch nicht zu empfehlen. Eine selbst verfasste Abmahnung ist häufig nicht rechtssicher formuliert und kann eine kostenpflichtige Gegenabmahnung oder sogar eine negative Feststellungsklage nach sich ziehen.


Wann sollte ich handeln?

Schnellstmöglich. Je länger Sie warten, desto schwieriger kann es werden, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Beweise können verschwinden, Inhalte gelöscht werden, und rechtlich droht die sogenannte Verwirkung.


Was ist eine Unterlassungserklärung?

Dabei handelt es sich um ein rechtsverbindliches Versprechen des Verletzers, das Bild künftig nicht mehr zu nutzen. Sie wird mit einer Vertragsstrafe verknüpft – meist 5.000 € oder mehr. Nur mit dieser Erklärung ist Ihr Unterlassungsanspruch erfüllt.


Wie wird der Schadensersatz berechnet?

Die Berechnung erfolgt in der Regel nach den marktüblichen Tarifen (z. B. MFM-Tabelle). Zusätzlich kann ein Zuschlag von 100 % wegen fehlender Urheberkennzeichnung verlangt werden.


Was passiert, wenn der Verletzer nicht reagiert?

Bleibt eine Abmahnung unbeantwortet, kann ich für Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage einreichen. In vielen Fällen führt bereits die gerichtliche Androhung zu einer Reaktion und Zahlung.


Gilt das auch für soziale Netzwerke oder Blogs?

Ja. Auch auf Instagram, Facebook, Pinterest oder privaten Blogs ist die Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder nur mit Lizenz erlaubt. Es spielt keine Rolle, ob kommerzielle Absicht dahintersteht oder nicht.


Darf ich Stockfotos ohne Lizenz verwenden, wenn sie online frei zugänglich sind?

Nein. Auch bei frei zugänglichen Bildern (z. B. Google Bildersuche oder Pinterest) besteht in der Regel ein Lizenzschutz. Eine Nutzung ohne gesonderte Nutzungsrechte ist nicht erlaubt.


Was ist, wenn mein Bild versehentlich verwendet wurde?

Auch eine unbeabsichtigte Nutzung ist rechtswidrig. Im Urheberrecht gibt es keine „versehentliche“ Nutzung ohne Haftung. Der Rechteinhaber kann dennoch Schadensersatz verlangen.

Fazit: Schützen Sie Ihre Rechte konsequent

Wenn Ihr Foto unerlaubt verwendet wird, sollten Sie Ihre Rechte nicht ignorieren. Eine professionelle rechtliche Reaktion ist nicht nur Ihr gutes Recht – sie verhindert auch zukünftige Verstöße. Als spezialisierter Anwalt für Urheberrecht helfe ich Ihnen, Ihre Bildrechte durchzusetzen – schnell, konsequent und rechtssicher.

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Ich prüfe die Erfolgsaussichten Ihres Falls und übernehme die Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich oder vor Gericht.

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Hochspezialisiert im gewerblichen Rechtsschutz. Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & IT-Recht, Medienrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie Datenschutz.Autorenbeiträge anzeigen