Sie haben ein eigenes Foto oder eine Grafik erstellt, und nun entdecken Sie dieses Werk unerlaubt auf einer fremden Webseite? Ein solcher Bildklau verletzt Ihr Urheberrecht. Als Urheber besitzen Sie umfassende Rechte an Ihrem Werk. Sobald ein Dritter ein Bild ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung verwendet, liegt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung vor. In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie sich effektiv wehren können, welche Ansprüche Ihnen rechtlich zustehen und warum die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts entscheidend ist – insbesondere dann, wenn Sie keine Zeit oder Kapazitäten haben, selbst tätig zu werden.
Wann liegt eine unerlaubte Bildverwendung vor?
Grundsätzlich dürfen Bilder nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers verwendet werden. Diese Zustimmung erfolgt im Regelfall durch eine klar definierte Lizenzvereinbarung. Fehlt eine solche Erlaubnis, ist die Nutzung in aller Regel unrechtmäßig und das Bild ist geklaut. Auch die Angabe des Namens des Fotografen oder eine Quellenangabe ersetzt keine wirksame Nutzungslizenz. Entscheidend ist daher immer, ob eine Lizenz nachweislich und ausdrücklich erteilt wurde.
Unerlaubte Verwendungen finden sich häufig auf:
- Webseiten von Unternehmen oder auch Privatpersonen,
- Social-Media-Profilen wie Instagram oder Facebook,
- Online-Shops, in denen Produktbilder verwendet werden,
- Werbematerialien, beispielsweise in Flyern oder Broschüren.
Bild geklaut: Wie sollten Sie reagieren?
Wichtig ist, dass Sie zügig und systematisch handeln. Dokumentieren Sie zunächst die unerlaubte Nutzung Ihres Bildes. Fertigen Sie Screenshots an und notieren Sie das genaue Datum, die vollständige URL sowie die Art und Weise der Verwendung. Diese Nachweise sind essenziell, um später rechtlich fundiert vorgehen zu können.
Im Anschluss empfiehlt sich die Einschaltung eines im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalts. Nur so lassen sich Ihre Rechte effektiv und nachhaltig durchsetzen. Ein erfahrener Anwalt prüft zunächst die Sachlage. Anschließend entwickelt er eine individuelle Strategie und begleitet Sie während des gesamten Verfahrens.
Ein Anwalt kann für Sie:
- die Rechtslage kompetent bewerten,
- eine rechtssichere Abmahnung erstellen,
- eine wirksame Unterlassungserklärung fordern,
- den Schadensersatz beziffern und geltend machen.
Was ist eine Abmahnung?
Die Abmahnung ist ein bewährtes Mittel, um Rechte außergerichtlich und zügig durchzusetzen. Sie informiert den Verletzer über den konkreten Verstoß und fordert ihn auf, das Bild künftig nicht weiter zu verwenden. Zugleich verlangt sie regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darin verpflichtet sich der Verletzer verbindlich, das Bild zukünftig nicht mehr ohne vorherige Erlaubnis zu nutzen. Verstößt er dennoch erneut dagegen, droht eine empfindliche Vertragsstrafe.
Darüber hinaus können Sie als Urheber Ersatz Ihrer Anwaltskosten sowie einen angemessenen Schadensersatz beanspruchen. Die Berechnung des Schadensersatzes erfolgt in der Praxis regelmäßig anhand der sogenannten MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing), in der marktübliche Honorare für Bildnutzungen übersichtlich dargestellt werden.
Was kostet ein Anwalt für Urheberrecht?
Die Kosten für eine anwaltliche Abmahnung richten sich nach dem zugrunde liegenden Gegenstandswert. Bei Bildern liegt dieser Wert häufig zwischen 3.000 und 6.000 Euro. Daraus ergeben sich Anwaltsgebühren in einer Größenordnung von etwa 350 bis 650 Euro netto. Diese Kosten trägt grundsätzlich der Verletzer, sofern die Abmahnung berechtigt und verhältnismäßig ist.
Wer ein Bild unberechtigt verwendet, riskiert also nicht nur eine Abmahnung, sondern muss auch mit spürbaren finanziellen Konsequenzen rechnen. Deshalb ist es ratsam, frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. So lassen sich nicht nur Ihre Rechte durchsetzen, sondern auch Folgeschäden verhindern.
Häufig gestellte Fragen zur unerlaubten Bildverwendung
Was tun, wenn mein Bild ohne Erlaubnis verwendet wird?
Dokumentieren Sie die Bildverwendung durch Screenshots, speichern Sie die URL und notieren Sie das Datum. Anschließend sollten Sie rechtlichen Beistand durch einen Anwalt für Urheberrecht einholen, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.
Ist eine Quellenangabe ausreichend?
Nein. Eine Quellenangabe allein berechtigt nicht zur Nutzung des Bildes. Entscheidend ist eine explizite Zustimmung des Urhebers, idealerweise in Form einer schriftlichen Lizenzvereinbarung.
Wer muss die Anwaltskosten zahlen?
Sofern die Abmahnung berechtigt ist, muss grundsätzlich der Rechtsverletzer die Kosten für den eingeschalteten Anwalt sowie etwaige Schadensersatzansprüche tragen.
Wie wird der Schadensersatz berechnet?
Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich häufig nach der MFM-Tabelle, die marktübliche Honorare für Bildnutzungen festlegt. Zusätzlich kann ein Zuschlag für fehlende Urheberbenennung hinzukommen.
Fazit: Bild geklaut? Jetzt rechtlich handeln
Wenn Ihr Bild ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis verwendet wurde, müssen Sie dies keinesfalls hinnehmen. Die Rechtslage ist eindeutig: Sie haben Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Kostenerstattung und Schadensersatz. Lassen Sie sich deshalb frühzeitig von einem erfahrenen Anwalt beraten und vertreten. So setzen Sie Ihre Rechte nicht nur konsequent durch, sondern schaffen auch eine abschreckende Wirkung gegenüber weiteren potenziellen Rechtsverletzern.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Die Kanzlei Wrase unterstützt Sie bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer Bildrechte – ganz gleich, ob es sich um private oder gewerbliche Verstöße handelt. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung und lassen Sie Ihren Fall unverbindlich prüfen. Gemeinsam gehen wir entschlossen gegen die unerlaubte Nutzung Ihrer Bilder vor – rechtssicher, strukturiert und effizient.