Soziale Netzwerke wie Instagram, Facebook, TikTok oder Pinterest leben von Bildern, Videos und kreativen Inhalten. Doch die Freiheit der digitalen Welt endet beim Urheberrecht. Denn auch auf Social Media gelten klare Regeln zur Bild- und Rechteverwendung. Wer Inhalte teilt, speichert oder weiterverarbeitet, muss die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen kennen – andernfalls drohen Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder Schadensersatzforderungen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie bei der Nutzung von Inhalten auf Social Media unbedingt achten sollten, wie Sie rechtlich auf der sicheren Seite bleiben und was genau zu tun ist, wenn Sie selbst eine Abmahnung erhalten.
Häufig gestellte Fragen zum Urheberrecht auf Social Media
Darf ich fremde Inhalte einfach auf Instagram oder Facebook teilen?
Nein, das ist nur mit Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt. Plattformen wie Instagram stellen keine offizielle Repost-Funktion bereit. Eine bloße Namensnennung reicht nicht aus, um rechtlich abgesichert zu sein.
Was muss ich bei der Verwendung von Memes oder Screenshots beachten?
Auch Memes, Screenshots oder Zitate können urheberrechtlich geschützt sein. Ohne ausdrückliche Genehmigung oder gesetzliche Ausnahme ist die Verwendung in der Regel nicht zulässig.
Welche Inhalte darf ich bedenkenlos veröffentlichen?
Sie dürfen eigene Inhalte posten oder solche, für die Sie eine Lizenz besitzen. Auch Creative-Commons-Bilder sind erlaubt, sofern Sie die Lizenzbedingungen einhalten und nachweisen können.
Wer trägt die Verantwortung bei Urheberrechtsverstößen in sozialen Medien?
Grundsätzlich haftet derjenige, der den Inhalt veröffentlicht hat. In Unternehmen kann auch der Auftraggeber verantwortlich gemacht werden, insbesondere bei Beiträgen von Agenturen oder Mitarbeitern.
Wie sollte ich bei einer Abmahnung wegen Social-Media-Inhalten reagieren?
Handeln Sie nicht voreilig. Reagieren Sie innerhalb der Frist, zahlen Sie nichts ungeprüft und unterschreiben Sie keine Erklärung ohne anwaltlichen Rat. Lassen Sie die Abmahnung juristisch prüfen.
Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung auf Social Media vor?
Eine Urheberrechtsverletzung liegt immer dann vor, wenn Sie fremde Inhalte – also Bilder, Texte, Musik oder Videos – ohne Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlichen, weiterverbreiten oder speichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Beitrag kommentieren, verlinken oder mit anderen teilen. Auch das Kopieren eines Memes oder das Hochladen eines Screenshots kann rechtswidrig sein, sofern das ursprüngliche Werk urheberrechtlich geschützt ist.
Besonders häufige Verstöße:
- Nutzung von Bildern ohne gültige Lizenz,
- Teilen von geschützten Videos ohne Einwilligung,
- Verwendung von Musik ohne erforderliche Rechte,
- Reposting von Inhalten ohne ausdrückliche Zustimmung.
Ist Reposting erlaubt?
Viele Nutzer gehen davon aus, dass das Teilen fremder Inhalte auf Plattformen wie Instagram oder Facebook grundsätzlich erlaubt sei. Diese Annahme ist jedoch rechtlich unzutreffend. Ein Repost ist nur dann zulässig, wenn der Urheber ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn die Plattform selbst eine technische Funktion bereitstellt, die das Reposting eindeutig erlaubt (wie etwa der Retweet auf X, ehemals Twitter).
Instagram stellt allerdings keine offizielle Repost-Funktion bereit. Wer dort Inhalte anderer Nutzer übernimmt, braucht deshalb eine vorherige und eindeutige Zustimmung. Eine bloße Namensnennung reicht nicht aus, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Was ist mit Screenshots oder Memes?
Auch Screenshots, Zitate oder Memes können urheberrechtlich geschützt sein. Zwar dürfen unter bestimmten Voraussetzungen kurze Textpassagen als Zitat verwendet werden, jedoch ist das bei Bildern, Karikaturen oder visuellen Kompositionen meist nicht der Fall. Deshalb sollten Sie besonders vorsichtig sein.
Ohne eine ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers oder ohne eine gesetzlich geregelte Ausnahme droht regelmäßig eine Abmahnung. Wer sicher gehen will, sollte vor jeder Veröffentlichung die Herkunft und Rechte prüfen.
Wie kann ich Inhalte rechtssicher teilen?
Wenn Sie Inhalte auf Social Media nutzen möchten, sollten Sie darauf achten, dass Sie nur eigene Inhalte oder solche mit klarer Lizenz verwenden. Alternativ können Sie auf Inhalte zurückgreifen, deren Nutzung ausdrücklich erlaubt ist – etwa durch Creative-Commons-Lizenzen oder eine direkte Zustimmung des Urhebers.
Rechtssichere Möglichkeiten:
- eigene Inhalte erstellen und veröffentlichen,
- lizenzfreie oder CC-Inhalte korrekt verwenden,
- Inhalte mit ausdrücklicher Genehmigung teilen,
- Funktionen zur Weiterverbreitung gezielt einsetzen, wenn sie eindeutig erlaubt sind.
Darüber hinaus sollten Sie stets die Lizenzbedingungen dokumentieren und speichern. So können Sie bei Rückfragen oder Problemen jederzeit nachweisen, dass die Nutzung rechtmäßig war.
Wer haftet bei Urheberrechtsverstößen?
Im Grundsatz haftet immer derjenige, der die Inhalte veröffentlicht. Das gilt auch dann, wenn Unternehmen ihre Social-Media-Aktivitäten an Dritte delegieren. Agenturen, Freelancer oder auch interne Mitarbeiter handeln im Auftrag des Unternehmens – deshalb trifft die rechtliche Verantwortung in vielen Fällen den Auftraggeber.
Diese Konstellationen sind besonders relevant:
- Beiträge, die von externen Agenturen verwaltet werden,
- Postings von Influencern im Rahmen von Kooperationen,
- Veröffentlichungen durch Mitarbeitende auf offiziellen Accounts.
Deshalb ist es besonders wichtig, intern klare Verantwortlichkeiten zu definieren und Schulungen zu den Grundlagen des Urheberrechts durchzuführen.
Was tun bei Abmahnung wegen Social-Media-Inhalten?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, weil Sie auf Social Media ein Bild oder Video gepostet haben, sollten Sie keinesfalls übereilt handeln. Stattdessen empfiehlt es sich, strukturiert vorzugehen:
- Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist,
- leisten Sie keine Zahlung ohne rechtliche Prüfung,
- unterschreiben Sie nicht voreilig eine Unterlassungserklärung,
- holen Sie sich fachkundigen rechtlichen Rat ein.
Ein erfahrener Anwalt prüft, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll ist und wie hoch der Schadensersatz im konkreten Fall maximal sein darf. So lassen sich unnötige Kosten und rechtliche Nachteile vermeiden.
Fazit: Rechtssicher posten
Das Urheberrecht gilt auch in sozialen Netzwerken uneingeschränkt. Wer fremde Inhalte nutzt, muss sich vorher vergewissern, dass eine gültige Lizenz oder eine ausdrückliche Genehmigung vorliegt. Plattformfunktionen bieten keinen umfassenden Schutz vor rechtlichen Konsequenzen. Deshalb empfiehlt es sich, entweder eigene Inhalte zu verwenden oder die Rechte vorab zweifelsfrei zu klären.
Die Kanzlei Wrase unterstützt Sie dabei, Inhalte rechtssicher zu veröffentlichen – sei es im Rahmen einer Social-Media-Strategie oder zur Abwehr unberechtigter Forderungen.